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   BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 169/95   

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BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 169/95 (https://dejure.org/1996,7155)
BAG, Entscheidung vom 04.09.1996 - 4 AZR 169/95 (https://dejure.org/1996,7155)
BAG, Entscheidung vom 04. September 1996 - 4 AZR 169/95 (https://dejure.org/1996,7155)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 450/94

    Eingruppierung eines Straßenführers an Versandanlage

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 169/95
    Die Tarifvertragsparteien wollen mit den Beispielen in den Vergütungsgruppen 11 bis 16, im wesentlichen die für die "Technischen Angestellten über Tage" im Steinkohlenbergbau typischen Tätigkeiten erfassen und durch die Zuordnung zu einer Vergütungsgruppe tariflich bewerten (vgl. z.B. Senatsurteil vom 20. September 1995 - 4 AZR 450/94 - AP Nr. 32 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

    Diese Grundsätze hat der Senat z.B. im Senatsurteil vom 20. September 1995 (4 AZR 450/94 -;, a.a.O.) nochmals zusammengefaßt.

  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 901/93

    Eingruppierung eines Maschinenführers in Buchbinderei

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 169/95
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch im Bereich der Privatwirtschaft zulässig ist (BAG Urteil vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, m.w.N.; BAG Urteil vom 15. März 1989 - 4 AZR 627/88 - AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie; BAG Urteil vom 30. November 1994 - 4 AZR 901/93 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

    Zu der in einem Richtbeispiel beschriebenen Tätigkeit rechnen auch die mit ihr unmittelbar zusammenhängenden Arbeiten (Senatsurteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 326/88 - AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie; Senatsurteil vom 30. November 1994 - 4 AZR 901/93 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 341/90

    Sterbegeld bei länger als sechs Wochen erkranktem Arbeiter

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 169/95
    Abgesehen davon, daß es sich jeweils um dieselben Tarifvertragsparteien handelt, ist Grundlage der Eingruppierung sowohl für die Arbeiter als auch für die Angestellten der MTV (vgl. hierzu auch BAG Urteil vom 16. Januar 1991 - 4 AZR 341/90 - AP Nr. 95 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie = DB 1991, 2192 [BAG 16.01.1991 - 4 AZR 341/90]).
  • BAG, 31.10.1984 - 4 AZR 604/82

    Tarifliches Überbrückungsgeld - Anrechnung von Beamtenpensionen - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 169/95
    Das Bundesarbeitsgericht hat es zwar in ständiger Rechtsprechung in der Regel abgelehnt, Legaldefinitionen eines Tarifvertrages auf einen anderen Tarifvertrag zu übertragen (Urteil vom 31. Oktober 1984 - 4 AZR 604/82 - AP Nr. 3 zu § 42 TVAL II), weil nicht auszuschließen ist, daß die Tarifvertragsparteien jeweils einen eigenen Begriffsinhalt verwenden.
  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 6/86

    Ermittlung - Verkehrsauffassung - Abgrenzung - Arbeitnehmerbegriff -

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 169/95
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt zusammenfassend BAGE 74, 47, 51 = AP Nr. 1 zu § 1 BAT = NZA 1994, 39 [BAG 04.08.1993 - 4 AZR 515/92]) ist zur rentenversicherungsrechtlichen Einordnung eines Arbeitnehmers als Arbeiter oder Angestellter aus Mangel einer umfassenden gesetzlichen Definition entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. zuletzt BSG Urteil vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 6/86 - SozR 2400 § 3 Nr. 6) eine mehrstufige Prüfung vorzunehmen.
  • BAG, 15.03.1989 - 4 AZR 627/88

    Eingruppierung: Kraftfahrer in der Druckindustrie

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 169/95
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch im Bereich der Privatwirtschaft zulässig ist (BAG Urteil vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, m.w.N.; BAG Urteil vom 15. März 1989 - 4 AZR 627/88 - AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie; BAG Urteil vom 30. November 1994 - 4 AZR 901/93 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 326/88

    Eingruppierung eines Druckers in eine höhere Lohngruppe

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 169/95
    Zu der in einem Richtbeispiel beschriebenen Tätigkeit rechnen auch die mit ihr unmittelbar zusammenhängenden Arbeiten (Senatsurteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 326/88 - AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie; Senatsurteil vom 30. November 1994 - 4 AZR 901/93 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 169/95
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 198 III 3, S. 1653 ff.).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 169/95
    Für die Auslegung von Tarifnormen kommt es nach der ständigen Senatsrechtsprechung in erster Linie auf den Tarifwortlaut an (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91

    Auszeichnerin im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 169/95
    Überwiegende Tätigkeit ist diejenige, die mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit in Anspruch nimmt (Senatsurteil vom 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56 = AP Nr. 32 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, m.w.N.).
  • BAG, 14.05.1986 - 4 AZR 134/85

    Eingruppierung eines Betriebsprüfers, der zu einem Drittel schwierige

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 515/92

    Schloß führer als Arbeiter oder Angestellter

  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 208/82

    Eingruppierung im Großhandel - Lohnrahmenabkommen - Tarifliche Oberbegriffe -

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

  • LAG Düsseldorf, 29.11.1994 - 6 (10) Sa 1316/94

    Eingruppierung: Fördermaschinist

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